E-Rechnungen: Hintergründe und Nutzung in einer Buchhaltungssoftware

Eine Person sitzt an einem Laptop und sieht sich eine Rechnung an. Der Schreibtisch ist ordentlich mit Büromaterialien und einem Monitor.

Am Mittwoch, 12. Februar 2025, lädt die Handwerkskammer Münster als Kooperationspartner von 10:00 - 11:00 Uhr ein zur Online-Veranstaltung "E-Rechnungen: Hintergründe und Nutzung in einer Buchhaltungssoftware".

Seit 01.01.2025 gilt die neue E-Rechnungspflicht für Leistungen zwischen Unternehmen. Doch was heißt das genau und welche Regelungen sind zukünftig zu beachten?  
In dieser Schulung erfahren Sie, was die neue E-Rechnungspflicht für Unternehmer:innen konkret bedeutet. Neben allgemeinen Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften erklärt unsere Referentin praxisnah, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen in der Online-Software Lexware Office schnell und rechtssicher umsetzen können.

Die Inhalte im Überblick: 

  • Wer wann wie von der E-Rechnungspflicht betroffen ist.  
  • Welche Formvorschriften für Rechnungen gelten. 
  • Welche Formate für die Einhaltung der E-Rechnungspflicht angewendet werden dürfen. 
  • Welche Übergangsfristen für die Rechnungsstellung bis 31.12.2027 gelten. 
  • Wie E-Rechnungen mit einer Buchhaltungslösung wie Lexware Office einfach erstellt und erfasst werden können.